5 - Strafrecht III [ID:44422]
50 von 1234 angezeigt

Guten Morgen, meine Damen und Herren.

Herzlich willkommen zur Vorlesung des Strafrechts 3.

Nachdem wir letzte Woche eine mehr oder weniger vorlesungsfreie Woche

hatten mit dem Feiertag und mit der Probeklausur am Donnerstag,

starten wir heute mit einem größeren Block,

der vielleicht mit der wichtigste ist in diesem Semester.

Ich würde aus dem besonderen Teil vom Examen her jedenfalls gedacht

mit einer der allerwichtigsten Bereiche, nämlich mit dem Bereich

Diebstahl und Unterschlagung insbesondere die Diebstahl.

Ich würde nach der Korrekturerfahrung der letzten Jahre sagen,

dass sicherlich rund in jeder zweiten Examensklausur

ein Diebstahl eine Rolle spielt.

Das heißt nicht, dass die ganze Klausur sich nur um Diebstahl dreht.

Natürlich hat man da mehrere Tatkomplexe,

und da werden auch andere Sachen gefragt.

Das ist dann mehr oder weniger unterschiedlich ausgeprägt.

Es gibt Klausuren, in denen es wirklich in die Details

von irgendwelchen Diebstahlsfragen geht.

Es gibt Klausuren, in denen der Diebstahl nur ein Einstieg

gewissermaßen ist und anschließend etwas anderes passiert.

Die Leute streiten sich darüber, dass gestohlen worden ist oder was auch immer,

sodass man das am Anfang nur relativ knapp machen muss.

Aber, wie gesagt, das kommt doch relativ häufig vor.

Das sind aus meiner Sicht auch in einer Examensklausur Dinge,

bei denen man relativ leicht Punkte holen kann,

aber leider auch relativ leicht Punkte verschenken kann.

Das ist im Sinne von, man schreibt das irgendwie nicht genau hin

oder man macht vielleicht zu dem einen zusätzlichen Satz nicht,

den man als Korrektor erwartet, oder es kommt dann irgendwie so der eine

Schlüsselbegriff nicht, den der Korrektor erwartet.

Deswegen ist es schon aus meiner Sicht ganz wichtig,

dass man sich damit beschäftigt, jenseits dessen, dass der Diebstahl

das solche ist, natürlich auch in der Rechtspraxis,

das überragend wichtige Delikt ist.

Wir haben in der PKS, wenn wir jetzt einmal so Einzeldelikte sehen,

eigentlich nichts, was so dominant ist wie der Diebstahl.

Wenn wir einmal den Bereich Straßenverkehr,

wo natürlich dann viele Ordnungswidrigkeiten auch sind,

außen vor lassen, aber so aus dem Kernstrafrecht,

das ist der StGB, ist der Diebstahl nach wie vor das dominierende Delikt.

Bevor wir zum Diebstahl kommen oder bevor wir uns das im Detail anschauen,

aber ganz kurz vielleicht, weil das jetzt die erste Einheit

auch ist, wo Sie so richtig Delikte zum Schutz des Vermögens hören,

wenn wir einmal § 142 außen vor lassen, den wir besprochen hatten,

wo ich gesagt habe, im Grunde genommen ist das auch so eine Art

mittelbares Vermögensdelikt, weil nämlich bestraft wird,

dass man nicht dem anderen, dem Unfallgegner oder dem anderen

Unfallbeteiligten ermöglicht, irgendwie Feststellungen zu treffen,

um dann später seine Vermögensansprüche gelten zu machen.

Also ist das jetzt das erste Mal, dass Sie so mit den

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:30:18 Min

Aufnahmedatum

2022-11-08

Hochgeladen am

2022-11-09 04:19:05

Sprache

de-DE

Einbetten
Wordpress FAU Plugin
iFrame
Teilen